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DSGVO Art. 22 — automatisierte Entscheidungen in Mandatsträger-Pipelines

Art. 22 DSGVO verbietet ausschließlich automatisierte Entscheidungen, die rechtliche Wirkung entfalten oder erheblich beeinträchtigen — außer mit Einwilligung oder durch Rechtsvorschrift. In Mandatsträger-Pipelines greift Art. 22 bei automatisierten Bürger-Klassifikationen, Sentiment-getriebenen Antwort-Filtern, Predictive-Outreach.

Art. 22 DSGVO verbietet ausschliesslich automatisierte Entscheidungen, die rechtliche Wirkung entfalten oder erheblich beeintraechtigen — ausser mit Einwilligung oder durch Rechtsvorschrift.[1] In Mandatstraeger-Pipelines greift Art. 22 bei automatisierten Buerger-Klassifikationen, Sentiment-getriebenen Antwort-Filtern, Predictive-Outreach.

Drei typische Anwendungsfaelle

Automatisierte Buerger-Klassifikation. Wenn eine Pipeline ein Buergerschreiben automatisch in “wichtig” oder “Standard-Antwort” klassifiziert und der Mandatstraeger das nicht prueft — Art. 22-relevant, wenn die Entscheidung den Buerger erheblich beeintraechtigt (z.B. keine inhaltliche Antwort).

Sentiment-getriebene Antwort-Filter. Wenn die Pipeline Kommentare automatisch loescht ohne menschliche Pruefung — bei kritischen politischen Aeusserungen Art.-22-/Meinungsfreiheits-Spannung.

Predictive-Outreach. Wenn die Pipeline entscheidet, wer mit welcher Nachricht angeschrieben wird, basierend auf algorithmischem Profil — bei Targeting nach besonderen Datenkategorien zusätzlich Art.-9-Verstoss.

Was Art. 22 verlangt

Menschliche Pruefung in der Schleife. Eine automatisierte Vorklassifikation ist okay, wenn ein Mensch die finale Entscheidung trifft.

Recht auf Stellungnahme. Betroffene koennen Stellung nehmen.

Recht auf menschliche Pruefung. Betroffene koennen menschliche Pruefung verlangen.

Transparenz. Mandatstraeger-Webseite muss informieren, ob und welche automatisierten Entscheidungen verwendet werden.

Operative Implementierung

Pipeline-Audit. Bei jeder Pipeline-Funktion pruefen: trifft sie Entscheidungen, die Betroffene erheblich beeintraechtigen? Wenn ja: menschliche Pruefung einbauen.

Transparenz-Hinweis. Auf Mandatstraeger-Webseite in Datenschutz-Erklaerung kommunizieren.

Widerspruchs-Routine. Buerger koennen Widerspruch einlegen — Routine dazu dokumentiert.

Sanktion

DSGVO Art. 83: Bußgeld bis 20 Mio. EUR oder 4% Jahresumsatz.

Status-Hinweis

Stand 19.05.2026: Pre-Launch-Compliance-Review abgeschlossen. Bei konkretem Anwendungs- oder Streitfall ist die Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts weiterhin empfohlen. Datenschutz-Beauftragten und Fachanwalt fuer Datenschutzrecht hinzuziehen bei automatisierten Pipeline-Funktionen.

Wo das hingehoert

Tiefe-1 DSGVO und KI: T1-C20. Weitere Vertiefungen T2-C20-01 bis T2-C20-07.

Codex AI-Automation Sektion 20.

Quellen

  1. DSGVO, Art. 22 — Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschliesslich Profiling, Permalink, Abruf 18.05.2026.

  2. Article-29-Working-Party / EDSA, Guidelines on Automated Individual Decision-Making, WP251rev.01, Permalink, Abruf 18.05.2026.