DSGVO-Betroffenenrechte in der Mandatsträger-Pipeline — Anfragen-Routine
Bürger haben nach DSGVO Art. 15-22 Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Daten-Übertragbarkeit, Widerspruch. Mandatsträger-Pipelines erhalten 2026 zunehmend solche Anfragen — typisch zu Bürger-Anfragen-Bearbeitung, Stories-Datenverarbeitung, Sentiment-Tool-Inklusion. Eine strukturierte Anfragen-Routine ist Pflicht.
Bürger haben nach DSGVO Art. 15-22 Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Daten-Übertragbarkeit, Widerspruch.[1] Mandatsträger-Pipelines erhalten 2026 zunehmend solche Anfragen — typisch zu Bürger-Anfragen-Bearbeitung, Stories-Datenverarbeitung, Sentiment-Tool-Inklusion. Eine strukturierte Anfragen-Routine ist Pflicht.
Die zentralen Betroffenenrechte
— Art. 15: Auskunft. Welche Daten werden verarbeitet? — Art. 16: Berichtigung. — Art. 17: Löschung (“Recht auf Vergessen-werden”). — Art. 20: Datenübertragbarkeit. — Art. 21: Widerspruch.
Anfragen-Bearbeitungs-Routine
— Eingang-Dokumentation. Anfrage wird sofort dokumentiert. — Identitäts-Verifikation. Anfragender ist wirklich betroffene Person. — Beantwortung innerhalb 30 Tagen (DSGVO-Frist). — Datenschutz-Beauftragter-Konsultation bei komplexen Fällen.
Status-Hinweis
Stand 19.05.2026: Pre-Launch-Compliance-Review abgeschlossen. Bei konkretem Anwendungs- oder Streitfall ist die Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts weiterhin empfohlen.
Wo das hingehört
Tiefe-1 DSGVO und KI: T1-C20. Art. 22-automatisierte-Entscheidungen: T2-C20-01.
Codex AI-Automation Sektion 13.
Quellen
DSGVO, Art. 15-22 — Betroffenenrechte, Permalink, Abruf 18.05.2026.