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DSGVO-Betroffenenrechte in der Mandatsträger-Pipeline — Anfragen-Routine

Bürger haben nach DSGVO Art. 15-22 Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Daten-Übertragbarkeit, Widerspruch. Mandatsträger-Pipelines erhalten 2026 zunehmend solche Anfragen — typisch zu Bürger-Anfragen-Bearbeitung, Stories-Datenverarbeitung, Sentiment-Tool-Inklusion. Eine strukturierte Anfragen-Routine ist Pflicht.

Bürger haben nach DSGVO Art. 15-22 Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Daten-Übertragbarkeit, Widerspruch.[1] Mandatsträger-Pipelines erhalten 2026 zunehmend solche Anfragen — typisch zu Bürger-Anfragen-Bearbeitung, Stories-Datenverarbeitung, Sentiment-Tool-Inklusion. Eine strukturierte Anfragen-Routine ist Pflicht.

Die zentralen Betroffenenrechte

Art. 15: Auskunft. Welche Daten werden verarbeitet? — Art. 16: Berichtigung.Art. 17: Löschung (“Recht auf Vergessen-werden”).Art. 20: Datenübertragbarkeit.Art. 21: Widerspruch.

Anfragen-Bearbeitungs-Routine

Eingang-Dokumentation. Anfrage wird sofort dokumentiert. — Identitäts-Verifikation. Anfragender ist wirklich betroffene Person. — Beantwortung innerhalb 30 Tagen (DSGVO-Frist). — Datenschutz-Beauftragter-Konsultation bei komplexen Fällen.

Status-Hinweis

Stand 19.05.2026: Pre-Launch-Compliance-Review abgeschlossen. Bei konkretem Anwendungs- oder Streitfall ist die Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts weiterhin empfohlen.

Wo das hingehört

Tiefe-1 DSGVO und KI: T1-C20. Art. 22-automatisierte-Entscheidungen: T2-C20-01.

Codex AI-Automation Sektion 13.

Quellen

  1. DSGVO, Art. 15-22 — Betroffenenrechte, Permalink, Abruf 18.05.2026.