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Digital Omnibus — was am EU AI Act verschoben wurde und was trotzdem gilt

Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act um über ein Jahr verschoben. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 hat er nahezu unangetastet gelassen — sie gelten seit dem 2. August 2026. Wer die Schlagzeile „AI Act verschoben“ als Entwarnung gelesen hat, hat die für Content-Produktion relevante Hälfte übersehen.

Im Frühjahr 2026 ging durch die Presse, die EU habe den AI Act „entschärft“ und „verschoben“. Beides stimmt — für einen Teil der Verordnung. Für den Teil, der automatisierte Content-Produktion betrifft, stimmt es nicht. Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten um über ein Jahr nach hinten gelegt und die Transparenzpflichten aus Art. 50 praktisch unverändert am 2. August 2026 in Kraft treten lassen.[1]

Was der Digital Omnibus ist

Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket, mit dem die EU mehrere Digitalgesetze gleichzeitig angefasst hat — darunter die KI-Verordnung. Für den AI Act enthält er im Kern eine Verschiebung von Anwendungsfristen und einige inhaltliche Präzisierungen; er ist als Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft.[2]

Der politische Anlass war offen kommuniziert: Die technischen Normen, an denen sich Hochrisiko-Anbieter ausrichten sollten, waren nicht rechtzeitig fertig. Ein Gesetz durchzusetzen, dessen Konkretisierung fehlt, hätte Anbieter in eine Lage gebracht, in der Compliance nicht feststellbar gewesen wäre. Statt die Verordnung insgesamt aufzuschieben, wurde selektiv verschoben.

Was verschoben wurde

Hochrisiko-Systeme nach Anhang III — Biometrie, Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeit, kritische Infrastruktur und die weiteren dort gelisteten Anwendungsbereiche — müssen nun ab dem 2. Dezember 2027 konform sein statt ab August 2026.[3]

Hochrisiko-Systeme nach Anhang I, also KI in bereits produktregulierten Bereichen wie Medizinprodukten oder Maschinen, rücken auf den 2. August 2028.

Das ist eine erhebliche Verschiebung, und für Unternehmen, die Personalauswahl-, Scoring- oder Zugangssysteme bauen, ist sie die Nachricht des Jahres.

Was nicht verschoben wurde

Für politische Kommunikation und Content-Produktion ist die relevante Aussage die umgekehrte: Art. 50 blieb im Wesentlichen unangetastet. Die Transparenz- und Offenlegungspflichten gelten seit dem 2. August 2026.[1]

Konkret weiterhin ab diesem Datum anwendbar:

  • die Offenlegungspflicht bei synthetischen Bild-, Audio- und Videoinhalten (Deepfakes),
  • die Offenlegungspflicht bei KI-generierten Texten zu Themen öffentlichen Interesses, mit der Ausnahme für redaktionell geprüfte Inhalte,
  • die Hinweispflicht bei Systemen, die unmittelbar mit Menschen interagieren, etwa Chatbots,
  • die Pflichten rund um Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung.

Die einzige Änderung innerhalb von Art. 50 ist eng: Für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 gilt eine viermonatige Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 — und zwar nur für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren. Neue Systeme markieren ab Tag eins.[2]

Diese Frist trifft Anbieter von KI-Werkzeugen, nicht deren Nutzer. Wer mit einem generativen Werkzeug Inhalte erzeugt und veröffentlicht, hat seit dem 2. August 2026 keine Schonfrist.

Der Zeitstrahl, wie er jetzt tatsächlich aussieht

DatumWas gilt
2. Februar 2025Verbotene Praktiken; KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4
2. August 2025Pflichten für GPAI-Modelle (Art. 53, 55); Governance-Struktur; Sanktionsrahmen
2. August 2026Art. 50 Transparenzpflichten; allgemeine Anwendbarkeit; nationale Aufsicht arbeitsfähig
2. Dezember 2026Maschinenlesbare Markierung auch für vor August 2026 platzierte Systeme
2. August 2027GPAI-Modelle, die vor dem 2.8.2025 auf dem Markt waren, müssen konform sein
2. Dezember 2027Hochrisiko nach Anhang III
2. August 2028Hochrisiko nach Anhang I

Warum die Fehlwahrnehmung teuer werden kann

Die Schlagzeile „EU verschiebt KI-Gesetz“ war für die meisten Redaktionen die ganze Geschichte, weil die Hochrisiko-Verschiebung der größere regulatorische Vorgang ist. Für ein Abgeordnetenbüro, eine Fraktion oder eine Agentur, die Social-Media-Content produziert, ist sie aber genau die falsche Information: Diese Organisationen betreiben in aller Regel kein Hochrisiko-System. Sie veröffentlichen Inhalte — und damit trifft sie ausschließlich der Teil, der nicht verschoben wurde.

Wer im Frühjahr die Compliance-Vorbereitung mit Verweis auf die Verschiebung ausgesetzt hat, ist seit dem 2. August 2026 nicht vorbereitet, sondern säumig.

Was das praktisch bedeutet

Für Betreiber von Social-Media-Kanälen: Die Kennzeichnungspflicht ist scharf. Die Details stehen in KI-Kennzeichnungspflicht auf Social Media — was seit dem 2. August 2026 gilt.

Für Betreiber automatisierter Produktionsstrecken: Die Kennzeichnung gehört in die Pipeline, nicht in eine Checkliste. Siehe Content-Automatisierung EU-AI-Act-konform bauen.

Für alle: Die Zuständigkeit ist seit dem 2. August 2026 geklärt — in Deutschland liegt sie bei der Bundesnetzagentur. Was das für Beschwerden und Prüfungen bedeutet, behandelt KI-MIG und Bundesnetzagentur.

Und eine Erwartung für die kommenden Monate: Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen erhöht den Druck auf die Aufsicht, bei den bereits geltenden Pflichten sichtbar zu werden. Eine Behörde, die zwei Jahre auf ihr Hauptinstrument warten muss, wird die Instrumente nutzen, die sie hat. Transparenzverstöße sind unter allen AI-Act-Verstößen die am leichtesten feststellbaren — man sieht sie am veröffentlichten Inhalt.

  1. Jones Walker LLP, Yes, August 2 Still Matters — The EU Approved a High-Risk AI Delay, but Most Transparency Obligations Remain, Permalink, Abruf 04.08.2026.

  2. Gibson Dunn, EU AI Act Omnibus Agreement — Postponed High-Risk Deadlines and Other Key Changes, Permalink, Abruf 04.08.2026.

  3. Travers Smith, EU agrees to delay key AI Act compliance deadlines, Permalink, Abruf 04.08.2026.

  4. ai-risk-check.com, EU AI Act Fristen nach dem Digital Omnibus — Was wann gilt, Permalink, Abruf 04.08.2026.

KI-Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft; die redaktionelle Verantwortung liegt bei Konrad Schreiner. Belegte Angaben sind in der Quellenliste nachprüfbar. Details zur KI-Nutzung