Transparenz
Lobbyregister
Wir sind gemaß § 3 LobbyRG registrierungspflichtig / nicht registrierungspflichtig (Aktuell nicht eintragspflichtig). Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages unter ID: [Registernummer].
Eine Eintragspflicht entsteht ab Erreichen der gesetzlichen Schwellenwerte.
Auftraggeber-Kategorien
Unsere Tätigkeit beschränkt sich auf Beratung, Wissenstransfer und Schulung im Bereich politische Kommunikation.
- Mandatsträger (Bundes- und Landesebene)
- Fraktionen und Parlamentsgruppen
- Parteinahe Stiftungen
- Politische Beraterinnen und Berater
Wir nehmen keine direkten Lobbymandate an und vertreten keine Drittinteressen gegenüber öffentlichen Stellen.
Code of Conduct
Wir verpflichten uns zu transparenter, faktentreuer Kommunikation.
Alle Inhalte werden auf Richtigkeit überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Einsatz von KI auf dieser Website
Wir arbeiten mit KI-Systemen — es wäre unglaubwürdig, Content-Automatisierung anzubieten und den eigenen Einsatz zu verschweigen. Deshalb hier vollständig, welche Inhalte dieser Website wie entstanden sind.
Texte der Wissensbasis
Die Artikel der Wissensbasis wurden KI-gestützt erstellt: Recherche, Strukturierung und Formulierungsentwürfe entstanden unter Einsatz großer Sprachmodelle. Jeder veröffentlichte Artikel wurde anschließend von einem Menschen inhaltlich geprüft und freigegeben; die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei Konrad Schreiner. Zahlen, Rechtsnormen und Fristen sind mit Quellenangabe belegt — die Quellenliste steht am Ende jedes Artikels und ist nachprüfbar.
Wo ein Artikel den Stand eines bestimmten Datums beschreibt, ist dieses Datum genannt. Ältere Artikel können durch Rechtsänderungen überholt sein; in solchen Fällen setzen wir eine datierte Aktualisierung an den Anfang des Artikels, statt den ursprünglichen Text stillschweigend zu ändern.
Bilder und Videos
Die auf dieser Website verwendeten Bilder wurden mit KI generiert. Das gilt auch für die Hintergrundvideos auf der Startseite und den Angebotsseiten. Diese Aufnahmen zeigen keine realen Personen, Orte oder Ereignisse und sind nicht als dokumentarisches Material zu verstehen.
Ausgenommen davon sind Screenshots und Belegbilder in der Wissensbasis, die reale Sachverhalte dokumentieren. Diese sind nicht KI-generiert und als Beleg gekennzeichnet.
Rechtlicher Rahmen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Diese Offenlegung erfolgt, um den dort geregelten Kennzeichnungspflichten sichtbar nachzukommen — auch dort, wo eine Pflicht im Einzelfall nicht zwingend bestünde, etwa bei redaktionell geprüften Texten. Wir halten es für angemessener, mehr offenzulegen als verlangt, als die Abgrenzung im Einzelfall zu unseren Gunsten auszulegen.
Was Art. 50 konkret verlangt, behandeln wir ausführlich in der Wissensbasis: KI-Kennzeichnungspflicht auf Social Media.
Kontakt
Bei Fragen zur Transparenz-Offenlegung wenden Sie sich an: kontakt@schreinercontentsystems.de